Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Es ist jedoch empfehlenswert, sich frühzeitig bei der Krankenversicherung über die jeweiligen Vertragsbedingungen und den Umfang der Kostenübernahme zu informieren. Es gilt hier die Gebührenordnung der Psychologen GOP, 2,3-facher Satz. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Privatkasse, welche Vertragsbedingungen für das Durchführen einer Psychotherapie bei Ihnen vorliegen.
Wenn Sie in zumutbarer Zeit keinen Therapieplatz für Ihr Kind bei einem kassenzugelassenen Therapeuten finden, hat die Kasse die Möglichkeit, einer Abrechnung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren zuzustimmen. Gebühren können dann auch über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Hierzu kann ich Sie gerne beraten. Die Gebührenabrechnung erfolgt dann über die Erstattungssätze der GOÄ. Ein Infoflyer hierzu mit wichtigen Informationen gibt es auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer: Ratgeber Kostenerstattung
Sie bezahlen die Therapie selbst, es wird kein Antrag gestellt (€ 90 je 50 Min. Einzeltherapie)
Die angebotene Traumatherapie ist keine Kassenleistung und muss selbst bezahlt werden
Die Gebühren orientieren sich an den Erstattungssätzen der GOÄ